Veröffentlichung vom 17.04.2018
Hundehaltung:
Zum wiederholten Male wird darauf hingewiesen, dass die Hundebesitzer darauf achten sollten, dass
a) es im Außenbereich nicht zu bedrohlichen Situationen mit anderen Personen und Tieren kommt;
b) öffentliche Anlagen nicht als Hundeklo benutzt werden und die Hinterlassenschaften durch die Hundehalter beseitigt werden:
c) Hundehalter ihre Hunde auch zur Hundesteuer anmelden.
Straßenreinigungpflichten:
Dazu sieht die Satzung über die Reinigung von Straßen der Ortsgemeinde folgendes vor:
Die Straßenreinigungspflicht, die gemäß §17 Abs.3 LStrG der Gemeinde obliegt, wird den Eigentümern und Besitzern derjenigen bebauten und unbebauten Grundstücke auferlegt, die durch eine öffentliche Straße erschlossen werden oder die an sie angrenzen.
Das Säubern der Straße umfasst insbesondere die Beseitigung von Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstigem Unrat jeder Art, die Entfernung von Gegenständen, die nicht zur Straße gehören, die Säuberung der Straßenrinnen, Gräben und der Durchlässe.
Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstiger Unrat sind unverzüglich nach Beendigung der Reinigung zu entfernen.
Grün- und Rasenschnitt:
In der Zeit vom 1. März bis 30. September ist es verboten, Hecken "abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen".
Das gilt auch für "lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze".
Ein schonender Form- und Rückschnitt ist dagegen erlaubt.
Für Grünabfälle wurden durch die Kreisverwaltung Grünabfallsammelplätze geschaffen.
Die nächsten für uns befinden sich in Langenfeld und im Bereich Riedener Mühle.
Sie sind also problemlos und schnell zu erreichen.
Rasenschnitt gehört in die Biotonne.
Keinesfalls sollten die Grün- Rasenabfälle im Wald illegal entsorgt werden.
Wir bitten um Beachtung der Hinweise.
Erich Pung
Ortsbürgermeister